Der Niederösterreichische Landtag

Der NÖ Landtag ist die parlamentarische Vertretung aller Landesbürger/innen und die gesetzgebende Körperschaft des Landes Niederösterreich. Der Vorsitzende ist der Präsident des NÖ Landtages.
Die wichtigsten Aufgaben des Landtages sind die Beratung und die Beschlussfassung der Landesgesetze sowie die Kontrolle der Landesregierung.

Der Landtag wird für die Dauer von 5 Jahren gewählt, d.h. so lange dauert eine Gesetzgebungsperiode.

Der Ablauf einer Landtagswahl ist durch die NÖ Landtagswahlordnung 1992 geregelt.
Der Landtag besteht aus 56 Abgeordneten.

Die Abgeordneten werden in 21 Wahlkreisen gewählt. Die Wahlkreise entsprechen den Bezirken, die Statutarstädte Krems, St. Pölten, Waidhofen/Ybbs, Wr. Neustadt gehören zu dem gleichnamigen bzw. sie umgebenden Bezirk.

Die Zahl der Abgeordneten pro Wahlkreis richtet sich nach der Bevölkerungsanzahl.
Kandidaten werden durch die Parteien nominiert. Für die Kandidatur einer Partei in einem Bezirk werden mindestens 50 Zustimmungserklärungen benötigt. Die Kandidaten müssen das 18. Lebensjahr spätestens am Tag der Wahl vollendet haben, wahlberechtigt sind heuer erstmals auch Niederösterreicher/innen ab 16 Jahren.